Grundlagen des Urheberrechts
Die GRUNDLAGEN DES URHEBERRECHTS erläutern ausführlich das schweizerische Urheberrecht (vorerst den 2. und 5. Titel des Gesetzes, die übrigen werden in den folgenden Monaten ergänzt). Dabei folgen die ERLÄUTERUNGEN dem Aufbau des Gesetzes.
- Das 1. Kapitel “WO… wird ein Werk verwendet und welches nationale Recht ist anwendbar?” zeigt auf, wann das schweizerische Gesetz zur Anwendung kommt.
- Das zweite Kapitel “WAS… ist ein geschütztes Werk?” beschreibt, was überhaupt ein urheberrechtliches Werk ist,
- das dritte Kapitel “WER…hat die Urheberrechte am Werk?” befasst sich mit dem Urheber und weiteren möglichen Rechteinhabern,
- das vierte Kapitel “WELCHE… Rechte am Werk sind geschützt?” zeigt, welche Rechte der Urheber an seinem Werk hat und was er damit machen kann,
- das fünfte Kapitel “WIE…dürfen andere ein Werk nutzen?” erklärt, was man als Nutzer mit geschützten Werken tun darf und was nicht und
- im sechsten Kapitel “UND…Folgen aus Urheberrechtsverletzungen?” schlussendlich wird auf mögliche Folgen einer Verletzung von Urheberrechten eingegangen.
Die Erläuterungen sind in einer auch für juristische Laien verständlichen Sprache geschrieben, zahlreiche Links verweisen auf weitere Erklärungen innerhalb der Texte, aber auch auf externe Quellen wie Gesetzestexte, Gerichtsentscheide, Literatur, etc. Ergänzend zu den Erläuterungen finden sich in den “GUT ZU WISSEN” weitere interessante Hinweise und in den “ZU BEACHTEN” wird auf wichtiges Detailwissen fokusiert und für mögliche juristische Fallstricke sensibilisiert.
Schlussendlich sind die GRUNDLAGEN DES URHEBERRECHTS mit den FAQs und den interaktiven FALLSTUDIEN, verlinkt, so dass die praxisnahen Fragen und Antworten mit den detaillierten Erläuterungen ergänzt werden bzw. man anhand der FAQ den Bezug zur Praxis behalten kann. Mittels der Fallstudien kann man sein in den Erläuterungen angeeignetes Wissen üben, vertiefen und testen.
Links zum Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG):
- Herunterladen PDF Version (01.04.2020)
- Online Version des Schweizer Urheberrechts (URG)