1. WO… wird ein Werk verwendet und welches nationale Recht ist anwendbar?

Kurze Einführung ins anwendbare Urheberrecht bei Sachverhalten mit internationalem Charakter

Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk in der Schweiz verwendet und sind ausschliesslich Schweizer Akteure involviert, gilt offenkundig schweizerisches Recht. Allerdings fliessen oft internationale Aspekte in einen Sachverhalt mit ein (Verwendung von Werken, die im Ausland geschaffen wurden, Verbreitung im Internet über die Landesgrenzen hinaus), und dann gilt es festzustellen, welches Recht auf den jeweiligen Sachverhalt anwendbar ist.

Tatsache ist, dass kein nationales Gesetz über die Landesgrenzen hinaus gültig ist; sind mehrere Staaten in einen Fall involviert, kommen möglicherweise verschiedene Urheberrechtsgesetze zur Anwendung. Überdies gibt es kein einheitliches Recht des geistigen Eigentums, sondern lediglich einige grundlegende Prinzipien, an die sich die Unterzeichnerstaaten von internationalen Abkommen in diesem Bereich halten müssen.

Daher muss man sich folglich auf das sogenannte «internationale Privatrecht» berufen, um Konflikte zwischen verschiedenen Rechtsordnungen zu lösen, wobei das internationale Privatrecht von Staat zu Staat unterschiedlich ausgelegt werden kann. Angesichts der Komplexität der Thematik sollte auf jeden Fall juristische Beratung eingeholt werden, wann immer es sich um internationale Sachverhalte handelt.