5a.10 Verwertungsgesellschaften

Verwertungsgesellschaften sind Gesellschaften welche die Rechte und Interessen von Urhebern oder Inhabern verwandter Schutzrechte vertreten. Hierbei handelt es sich um Organisationen, die durch das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) errichtet wurden.

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