7.3 Weshalb werfen soziale Medien urheberrechtliche Fragen auf?

Unscharfe Grenzen zwischen Verfassenden, Ausstrahlenden und Nutzenden

In ihrer Funktionsweise unterscheiden sich die sozialen Medien grundsätzlich von den herkömmlichen Medien. Bei letzteren besteht eine klare Trennung zwischen den Leistungsanbietenden wie Filmschaffenden oder Redigierenden und den Personen, die diese Leistungen nutzen, d. h. dem Zielpublikum. Eine derart strikte Rollentrennung findet sich in den sozialen Medien nicht, da die an ihnen Beteiligten zugleich Beiträge verfassen, erstellen und nutzen. Tatsächlich sind alle Beteiligten in der Lage, ihre eigenen Inhalte zu erstellen, Inhalte von anderen zu überarbeiten oder über ihre Verbreitung zu entscheiden (Bundesrat, Rechtliche Basis für Social Media: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Amherd 11.3912 vom 29. September 2011, S. 7).

Auflösung der Grenzen zwischen privater und öffentlicher Kommunikation

Bis anhin bestand eine relativ präzise, zielgruppenabhängige Grenze zwischen privater und öffentlicher Kommunikation. Private Kommunikation richtet sich an eine begrenzte Anzahl Empfänger, die dem oder der Sendenden bekannt sind, während das Publikum bei öffentlicher Kommunikation durch den oder die Sendende nicht bestimmt werden kann. Er oder sie weiss somit nicht, wer die öffentliche Mitteilung empfangen wird. Die einzelnen Kommunikationsmittel waren traditionell relativ deutlich voneinander abgegrenzt (eine private Mitteilung in einem Brief liess sich kaum mit einer öffentlichen Anzeige in einer Zeitung verwechseln) (Bundesrat, Rechtliche Basis für Social Media: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Amherd 11.3912 vom 29. September 2011, S. 7).

Dies änderte sich mit dem Aufkommen der sozialen Medien. Tatsächlich ermöglichen gewisse soziale Medien einen reibungslosen Wechsel von privater zu öffentlicher Kommunikation auf ein und derselben Plattform. So kann man beispielsweise auf Facebook einerseits Informationen veröffentlichen, die sich an ein relativ begrenztes Publikum richten, oder aber Informationen, deren Empfängerkreis keinen Beschränkungen unterliegt. Bei letzteren lässt sich ein privater Chatkanal anlegen, in dem der oder die Nutzende erneut die Kontrolle über das Publikum innehat.

Komplexe Kontrolle der Daten

Die von den Nutzenden sozialer Medien zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte werden nicht mehr an einem konkreten physischen Standort gespeichert, sondern auf den Servern eines externen Anbieters. Dies geht oft mit einem gewissen Kontrollverlust über die (personenbezogenen) Daten und Inhalte einher (Bundesrat, Rechtliche Basis für Social Media: Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Amherd 11.3912 vom 29. September 2011, S. 8). Die Daten werden sehr häufig in Drittstaaten von externen Hosts gespeichert. Nicht selten befinden sich diese in den USA. Infolgedessen entsteht in Verbindung mit den allgemeinen Benutzungsbedingungen der sozialen Medien eine gewissen Unsicherheit hinsichtlich der anzuwendenden nationalen Rechtsnormen (Rebetez M., Internet, les réseaux sociaux et le droit d’auteur, S. 22).