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5.2.2-1 Damit sich jemand auf den schulischen Eigengebrauch berufen kann, muss ein “schulischer Kontext bzw. eine schulische Nutzung” gegeben sein. Wann liegt das vor?

von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ

Das Gesetz spricht vom “Unterricht in der Klasse”, d.h. wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer ein Werk zu Unterrichtszwecken verwenden möchte. Das Gesetz spricht vom “Unterricht in der Klasse”, d.h. wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer ein Werk zu Unterrichtszwecken...

5.2.1-9 Was heisst vollständige oder weitgehend vollständige Vervielfältigung gemäss Art. 19 Abs. 3 lit a URG bzw. was heisst unvollständige Kopie?

von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ

Nach zwei kantonalen Gerichtsentscheiden ist unter unvollständig max. ¾ eines Werkes (Zivilgericht Basel-Stadt vom 19.06.2002 in sic! 2003, 217) bzw. max. 90% des im Handel erhältlichen Werkes (Appellationshof Bern vom 21. Mai 2001 in sic! 2001, 613) zu verstehen. ⇒...

5.2.1-8 Darf ich für alle meine Studienkollegen ganze Lehrbücher kopieren?

von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ

Nein, vollständige Vervielfältigungen sind ausserhalb des privaten Eigengebrauchs nicht erlaubt (Art. 19 Abs. 3 URG). “Alle Studienkollegen” sprengt den Rahmen des privaten Bereichs, der aus dem Kreis von Personen, die eng miteinander verbunden sind,...

5.2.1-7 Kann man Werke aus einem privaten Nachlass oder ähnlicher, nichtöffentlicher Quelle verwenden?

von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ

Nein, grundsätzlich können urheberrechtliche Werke nur verwendet werden, wenn die Werke veröffentlicht sind. Veröffentlicht ist ein Werk, wenn der Urheber sein Werk einer grösseren Anzahl Personen ausserhalb seines privaten Kreises zugänglich gemacht hat und in diesem...

5.2.1-6 Darf ich veröffentlichte Werke wie z.B. das in der Bibliothek ausgeliehene Buch “Harry Potter und die Kammer des Schreckens” für meinen privaten Gebrauch kopieren?

von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ

Ja, für den rein privaten Gebrauch (privater Eigengebrauch, für sich selber und für nahe stehende Personen wie Freunde und Verwandte) dürfen veröffentlichte Werke kopiert werden. Eine Einwilligung des Urhebers ist dazu nicht erforderlich. Sofern die Kopie mit privaten...

5.2.1-5 Zählen meine Arbeitskollegen oder meine Studienkollegen zum “persönlichen Bereich” im Sinne des privaten Eigengebrauchs?

von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ

Grundsätzlich nein, da der “persönliche Bereich” auch eine enge persönliche Beziehung der betroffenen Personen zueinander erfordert. Das ist bei Arbeitskollegen oder Studienkollegen nicht der Fall. Etwas anderes kann sich allerdings ergeben, wenn sich bestimmte...

5.2.1-4 Sind meine “Facebook-Freunde” mit mir so eng verbunden, dass ich mich auf den privaten Eigengebrauch berufen kann?

von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ

Grundsätzlich nein, eine solche enge Verbundenheit entsteht bei “Facebook-Freunden” nicht. Juristische Lehrmeinungen gehen (noch) davon aus, dass Kontakte, die im Internet entstanden sind, nicht dazu gehören. Die enge Verbundenheit entsteht ja gerade durch einen...

5.2.1-3 Wie nahe muss mir jemand stehen, damit ich mich auf den privaten Eigengebrauch berufen kann und diese Person als mit mir eng verbunden zählt?

von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ

Die Personen müssen mit mir “eng verbunden” sein. Eng verbunden sind insbesondere Familienangehörige, familienähnliche Gemeinschaften wie Wohngemeinschaften, Freunde, die persönlich mit einem freundschaftlich verbunden sind (Art. 19 Abs. 1 lit. a URG).

5.2.1-2 Welche Bereiche gelten als “persönliche Bereiche” beim privaten Eigengebrauch?

von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ

Als persönlicher Bereich gilt die schützenswerte Privatsphäre. Nicht entscheidend ist der Ort der Handlung, sondern der persönliche Kontext. Sobald die Handlung im öffentlichen Raum stattfindet, fällt sie nicht mehr unter den persönlichen Bereich. Beispiele für...

5.2.1-1 Fällt das Lesen und Anschauen eines Werks unter den Eigengebrauch?

von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ

Nein, juristisch gesprochen liegt hier der sog. Werkgenuss vor, welcher bei veröffentlichten Werken keine urheberrechtlich relevante Nutzung ist. Das Lesen und Anschauen von veröffentlichten Werken ist urheberrechtlich immer zulässig.
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