von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Das Gesetz spricht vom “Unterricht in der Klasse”, d.h. wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer ein Werk zu Unterrichtszwecken verwenden möchte. Das Gesetz spricht vom “Unterricht in der Klasse”, d.h. wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer ein Werk zu Unterrichtszwecken...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Nach zwei kantonalen Gerichtsentscheiden ist unter unvollständig max. ¾ eines Werkes (Zivilgericht Basel-Stadt vom 19.06.2002 in sic! 2003, 217) bzw. max. 90% des im Handel erhältlichen Werkes (Appellationshof Bern vom 21. Mai 2001 in sic! 2001, 613) zu verstehen. ⇒...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, vollständige Vervielfältigungen sind ausserhalb des privaten Eigengebrauchs nicht erlaubt (Art. 19 Abs. 3 URG). “Alle Studienkollegen” sprengt den Rahmen des privaten Bereichs, der aus dem Kreis von Personen, die eng miteinander verbunden sind,...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, grundsätzlich können urheberrechtliche Werke nur verwendet werden, wenn die Werke veröffentlicht sind. Veröffentlicht ist ein Werk, wenn der Urheber sein Werk einer grösseren Anzahl Personen ausserhalb seines privaten Kreises zugänglich gemacht hat und in diesem...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Ja, für den rein privaten Gebrauch (privater Eigengebrauch, für sich selber und für nahe stehende Personen wie Freunde und Verwandte) dürfen veröffentlichte Werke kopiert werden. Eine Einwilligung des Urhebers ist dazu nicht erforderlich. Sofern die Kopie mit privaten...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Grundsätzlich nein, da der “persönliche Bereich” auch eine enge persönliche Beziehung der betroffenen Personen zueinander erfordert. Das ist bei Arbeitskollegen oder Studienkollegen nicht der Fall. Etwas anderes kann sich allerdings ergeben, wenn sich bestimmte...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Grundsätzlich nein, eine solche enge Verbundenheit entsteht bei “Facebook-Freunden” nicht. Juristische Lehrmeinungen gehen (noch) davon aus, dass Kontakte, die im Internet entstanden sind, nicht dazu gehören. Die enge Verbundenheit entsteht ja gerade durch einen...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Die Personen müssen mit mir “eng verbunden” sein. Eng verbunden sind insbesondere Familienangehörige, familienähnliche Gemeinschaften wie Wohngemeinschaften, Freunde, die persönlich mit einem freundschaftlich verbunden sind (Art. 19 Abs. 1 lit. a URG).
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Als persönlicher Bereich gilt die schützenswerte Privatsphäre. Nicht entscheidend ist der Ort der Handlung, sondern der persönliche Kontext. Sobald die Handlung im öffentlichen Raum stattfindet, fällt sie nicht mehr unter den persönlichen Bereich. Beispiele für...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, juristisch gesprochen liegt hier der sog. Werkgenuss vor, welcher bei veröffentlichten Werken keine urheberrechtlich relevante Nutzung ist. Das Lesen und Anschauen von veröffentlichten Werken ist urheberrechtlich immer zulässig.