5.2.1-5 Zählen meine Arbeitskollegen oder meine Studienkollegen zum “persönlichen Bereich” im Sinne des privaten Eigengebrauchs?

FAQ

Grundsätzlich nein, da der “persönliche Bereich” auch eine enge persönliche Beziehung der betroffenen Personen zueinander erfordert. Das ist bei Arbeitskollegen oder Studienkollegen nicht der Fall. Etwas anderes kann sich allerdings ergeben, wenn sich bestimmte Arbeitskollegen oder Studienkollegen – mehr als im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis üblich – sehr nahe stehen (z.B. unter einer Gruppe von 2-3 Studenten entwickelt sich eine enge Freundschaft; zwei Studenten ziehen zusammen in eine Wohngemeinschaft).