5.2.1-6 Darf ich veröffentlichte Werke wie z.B. das in der Bibliothek ausgeliehene Buch “Harry Potter und die Kammer des Schreckens” für meinen privaten Gebrauch kopieren?

FAQ

Ja, für den rein privaten Gebrauch (privater Eigengebrauch, für sich selber und für nahe stehende Personen wie Freunde und Verwandte) dürfen veröffentlichte Werke kopiert werden. Eine Einwilligung des Urhebers ist dazu nicht erforderlich. Sofern die Kopie mit privaten Vervielfältigungswerkzeugen hergestellt wird, dürfen auch ganze Werke kopiert werden.