von Andrea Schittino | Nov 3, 2022 | FAQ
Das hängt von dem betreffenden Inhalt ab. Manche Tweets gelten nicht als Werke im Sinne des URG. Der individuelle Charakter des Inhalts lässt sich bei einem auf 140 Zeichen beschränkten Tweet kaum nachweisen. Dennoch ist Vorsicht angebracht. Zahlreiche Tweets oder...
von Andrea Schittino | Nov 3, 2022 | FAQ
Ein einfacher Link auf die Seite, auf der das Werk gehosted wird, ist zulässig, da dies kein Zugänglichmachen darstellt. Wenn Sie ein Exemplar des Werks auf sozialen Medien posten, machen Sie das Werk zugänglich und müssen demnach eine Genehmigung einholen.
von Andrea Schittino | Nov 3, 2022 | FAQ
Ja, wenn Sie Ihren Schülerinnen und Schülern über WhatsApp ein Werk zukommen lassen, machen Sie dieses Werk für die Empfangenden erfahrbar und somit zugänglich. Wenn das Werk auf das Gerät des oder der Empfangenden kopiert wird, entspricht dies einer Vervielfältigung....
von Andrea Schittino | Nov 3, 2022 | FAQ
Nein, der Entscheid für eine Lizenzierung von Wikipedia-Beiträgen unter einer CC-BY-SA-Lizenz liegt ausschliesslich bei den jeweiligen Autoren und Autorinnen. Wenn eine solche Lizenz vorliegt, können die Nutzenden die betreffenden Werke teilen und überarbeiten, sofern...
von Andrea Schittino | Nov 3, 2022 | FAQ
Ja, der Träger ist nicht massgeblich dafür, ob eine Vervielfältigung vorliegt. Das Werk wird einerseits in den Speicher eines Computers kopiert und andererseits in die Netzwerk-Server von WhatsApp. Diese beiden Kopien gelten als Vervielfältigungen. Somit ist zu...
von Andrea Schittino | Nov 3, 2022 | FAQ
enn der Urheber Ihnen gegenüber kein Einverständnis erteilt hat, liegt ein Verstoss gegen sein Recht auf Veröffentlichung vor. Ein solcher Verstoss ist laut Artikel 67 URG strafbar. Ferner stellt dieses Vorgehen auch einen Verstoss gegen die Vermögensrechte...
von Andrea Schittino | Nov 3, 2022 | FAQ
Ein Werk gilt als veröffentlicht, wenn der oder die Urhebende die Kontrolle über den Empfängerkreis verliert. Ein Werk, das der oder die Urhebende ohne Zugriffsbeschränkungen auf seine Homepage gestellt hat, kann als veröffentlichtes Werk gelten. Wenn es sich aber um...
von Andrea Schittino | Nov 3, 2022 | FAQ
Gemäss Artikel 9 Abs. 3 URG haben die Urhebenden jeweils die Veröffentlichung zu veranlassen. Es liegt ein Verstoss gegen diese Gesetzesbestimmung vor, wenn Teile eines Werks ohne Wissen des oder der Urhebenden veröffentlicht werden, sofern es sich bei diesen Teilen...
von Andrea Schittino | Nov 3, 2022 | FAQ
Der oder die Urhebende hat das alleinige Recht, Überarbeitungen seines oder ihres Werks zu gestatten bzw. zu verbieten. Der Umfang solcher Überarbeitungen spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Somit ist eine Genehmigung des oder der Urhebenden erforderlich,...
von Andrea Schittino | Nov 3, 2022 | FAQ
Im Allgemeinen handelt es sich bei Fan Fiction um abgeleitete Werke (sog. Werke zweiter Hand). Obwohl abgeleitete Werke eigenständig urheberrechtlichen Schutz geniessen, verbleiben die Rechte am (vor)bestehenden Werk bei seinen Urhebenden. Dieser oder diese kann bzw....