2.1-1 Wann ist ein Werk urheberrechtlich geschützt?

Werke, die von einem Menschen erschaffen wurden (“geistige Schöpfung”), sinnlich wahrnehmbar sind und die ein gewisses Mass an Individualität aufweisen, also sich von bereits bestehendem abheben, sind vom Urheberrecht geschützt. (Art. 2 Abs. 1...

1.5-1 Für seinen französischsprachigen Blog “Eisenbahngeschichte” möchte ein Professor der Uni Neuchâtel ein Foto mit dem Engel von Niki de Saint Phalle verwenden, das er in der Zürcher Bahnhofshalle gemacht hat. Darf er das?

Der Blog des Professors kann dahingehend beurteilt werden, dass er einem französischen und schweizerischen Publikum zugänglich ist. Das heisst, dass sowohl die Schweiz als auch Frankreich als Abrufort gelten. Problem darstellen dürfte (das schweizerische Urheberrecht...

1.4-2 Ein in Frankreich wohnender Übersetzer überträgt der Universität Genf seine Urheberrechte an einer Übersetzung. Das anwendbare Recht wird nicht festgelegt. Welches Recht gilt, wenn ein Genfer Gericht für einen Streitfall zuständig ist?

Da die Übersetzerin ihre Urheberrechte übertragen hat, wendet das Genfer Gericht das Schweizerische Internationale Privatrecht (IPRG) an. Dieses sieht in Art. 122 Abs. 1 IPRG vor, dass das Recht des Staates zur Anwendung kommt, in dem die Übersetzerin (also diejenige,...

1.4-1 Ein Student der Universität Genf mit Wohnsitz in Frankreich wird von der Universität mit einer Übersetzung eines deutschsprachigen Romans beauftragt. Schweizer Recht wird festgelegt. Gilt das für alle, auch für nicht am Vertrag beteiligte Personen?

In der Vertragsbeziehung zwischen dem Student und der Universität kommt das schweizerische Recht zur Anwendung, da die Vertragsparteien von ihrer Parteiautonomie Gebrauch gemacht und eine Rechtswahl getroffen haben (Art. 116 IPRG) . In den Beziehungen mit Dritten...

1.2-3 Ein Physiklehrer möchte in seiner Vorlesung Inhalte von Dritten (z. B. eine Grafik) nutzen, die höchstwahrscheinlich urheberrechtlich geschützt sind. Welches Recht gilt für die Nutzung dieser Inhalte?

Bei der Beurteilung des Sachverhalts stellt sich die Frage, wo die Inhalte genutzt werden. Befindet sich der Nutzungsort auf schweizerischem Boden, so ist das Schweizer Urheberrecht anwendbar. Gleich verhält es sich, wenn der Lehrer Inhalte von Dritten in einer...

1.2-2 Ein kambodschanischer Bildhauer erstellt eine Skulptur vor der Universität Luzern. Davon soll ein Foto mit dem Universitätsgebäude gemacht werden, welches die Universität in ihren Broschüren verwenden will. Welches Recht kommt zur Anwendung?

Bei der Nutzung auf schweizerischem Boden kommt gemäss Art. 110 IPRG schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Nationalität des Künstlers ist hier nicht entscheidend, da das IPRG und das URG keinen Unterschied zwischen eigenen und ausländischen Staatsangehörigen machen...