von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Nein, der Wert des Werkes ist unerheblich.
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Nein, ästhetische oder moralische Aspekte müssen ausser Betracht bleiben, wenn es um die Frage nach dem Urheberschutz des Werkes geht. Unerheblich ist, zu welchem Zweck das Werk erschaffen wurde. Allerdings können Rechte anderer durch das Werk verletzt werden,...
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Werke, die von einem Menschen erschaffen wurden (“geistige Schöpfung”), sinnlich wahrnehmbar sind und die ein gewisses Mass an Individualität aufweisen, also sich von bereits bestehendem abheben, sind vom Urheberrecht geschützt. (Art. 2 Abs. 1...
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Der Blog des Professors kann dahingehend beurteilt werden, dass er einem französischen und schweizerischen Publikum zugänglich ist. Das heisst, dass sowohl die Schweiz als auch Frankreich als Abrufort gelten. Problem darstellen dürfte (das schweizerische Urheberrecht...
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Da die Übersetzerin ihre Urheberrechte übertragen hat, wendet das Genfer Gericht das Schweizerische Internationale Privatrecht (IPRG) an. Dieses sieht in Art. 122 Abs. 1 IPRG vor, dass das Recht des Staates zur Anwendung kommt, in dem die Übersetzerin (also diejenige,...
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
In der Vertragsbeziehung zwischen dem Student und der Universität kommt das schweizerische Recht zur Anwendung, da die Vertragsparteien von ihrer Parteiautonomie Gebrauch gemacht und eine Rechtswahl getroffen haben (Art. 116 IPRG) . In den Beziehungen mit Dritten...
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
In der Regel nicht. In den meisten Staaten ist das Recht des Staates anwendbar, für dessen Gebiet der Schutz beansprucht wird – in welchem das Werk genutzt wird – (“Schutzlandprinzip”). Es gibt aber Staaten, die das Recht des Ursprungslandes des Werks...
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Die Schrankenregelungen gemäss Art. 19 URG, u.a. zum schulischen Eigengebrauch, sind ausserhalb der Schweiz nicht anwendbar. Die Verwendung von geschützten Inhalten im Ausland durch den Physiklehrer unterstehen folglich nicht dem Schweizer Recht. Für diesen Fall gilt...
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Bei der Beurteilung des Sachverhalts stellt sich die Frage, wo die Inhalte genutzt werden. Befindet sich der Nutzungsort auf schweizerischem Boden, so ist das Schweizer Urheberrecht anwendbar. Gleich verhält es sich, wenn der Lehrer Inhalte von Dritten in einer...
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Bei der Nutzung auf schweizerischem Boden kommt gemäss Art. 110 IPRG schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Nationalität des Künstlers ist hier nicht entscheidend, da das IPRG und das URG keinen Unterschied zwischen eigenen und ausländischen Staatsangehörigen machen...