2.1.4-4 Eine Dozentin stellt für Studenten ihrer Vorlesung, eine Literaturliste zusammen mit jeweils Autor, Titel, ISBN, etc. und eine vom Verlag verfasste Kurzbeschreibung des Buches. Darf sie alle Daten ohne Weiteres für die Literaturliste verwenden?

Ein Inhaltsverzeic hnis unterfällt nur dann dem Urheberrecht, wenn es gemäss Art. 2 Abs. 1 URG als eine geistige Schöpfung mit hinreichender Individualität angesehen werden kann. Da im Gesetzeskommentar der Aufbau des Urhebergesetzes im Inhaltsverzeichnis übernommen...

2.1.4-5 Ist ein Inhaltsverzeichnis eines Gesetzeskommentars, das dem Aufbau des Gesetzes folgt, urheberrechtlich geschützt? Und das Inhaltsverzeichnis einer juristischen Dissertation, das der Strukturierung und Anordnung der Inhalte der Verfasserin folgt?

Ein Inhaltsverzeichnis unterfällt nur dann dem Urheberrecht, wenn es gemäss Art. 2 Abs. 1 URG als eine geistige Schöpfung mit hinreichender Individualität angesehen werden kann. Da im Gesetzeskommentar der Aufbau des Urhebergesetzes im Inhaltsverzeichnis übernommen...