von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Ja, sofern der Entwurf nach Art. 2 Abs. 4 URG eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter ist.
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Ein Inhaltsverzeic hnis unterfällt nur dann dem Urheberrecht, wenn es gemäss Art. 2 Abs. 1 URG als eine geistige Schöpfung mit hinreichender Individualität angesehen werden kann. Da im Gesetzeskommentar der Aufbau des Urhebergesetzes im Inhaltsverzeichnis übernommen...
von laura.beaudouin | Oct 21, 2022 | FAQ
Ein Inhaltsverzeichnis unterfällt nur dann dem Urheberrecht, wenn es gemäss Art. 2 Abs. 1 URG als eine geistige Schöpfung mit hinreichender Individualität angesehen werden kann. Da im Gesetzeskommentar der Aufbau des Urhebergesetzes im Inhaltsverzeichnis übernommen...
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Ja, sofern die Kriterien aus Art. 2 Abs. 1 URG erfüllt sind – auch das unvollendete oder unvollständige Werk oder der Teil eines Werks muss also eine menschliche geistige Schöpfung mit individuellem Charakter sein.
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Nein, auch unfertige Werke (hier die Einleitung) können urheberrechtlich geschützt sein; selbst wenn die Arbeit noch in den Anfängen steckt. Gerade in einer Einleitung steckt eine gewisse schöpferische individuelle Leistung der Verfasser, da die Verfasser mit eigenen...
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Nein, es fehlt am individuellen einzigartigen Charakter des Titels. Es liegen keine ungewöhnliche überraschende Begriffe oder Worte oder Kombination von Worten vor. Auch andere hätten diesen Buchtitel vergeben können.
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Nein, es handelt sich nicht um eine menschliche (geistige) Schöpfung, sondern das Bild ist rein automatisch ohne menschliches Zutun entstanden.
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Nach Schweizerischem Urheberrecht ist eine Kennzeichnung eines geschütztes Werkes nicht erforderlich und eine Registrierung eines solchen Werkes ist nicht möglich. Der urheberrechtliche Schutz eines Werkes hängt davon ab, ob die Voraussetzungen nach Art. 2 Abs. 1 URG...
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Nein, für den urheberrechtlichen Schutz ist keine Registrierung oder das Anbringen des Copyright-Zeichens erforderlich. Auch nicht erforderlich ist das Anbringen eines Warnhinweises wie beispielsweise “Alle Rechte vorbehalten”.
von iv4n.p4v1c | Oct 21, 2022 | FAQ
Das Werk ist urheberrechtlich geschützt, sobald es erschaffen ist. (Art. 29 Abs. 1 URG). Für den urheberrechtlichen Schutz ist es demnach nicht erforderlich, dass ein Werk auch veröffentlicht wird.