1.4-2 Ein in Frankreich wohnender Übersetzer überträgt der Universität Genf seine Urheberrechte an einer Übersetzung. Das anwendbare Recht wird nicht festgelegt. Welches Recht gilt, wenn ein Genfer Gericht für einen Streitfall zuständig ist?

FAQ

Da die Übersetzerin ihre Urheberrechte übertragen hat, wendet das Genfer Gericht das Schweizerische Internationale Privatrecht (IPRG) an. Dieses sieht in Art. 122 Abs. 1 IPRG vor, dass das Recht des Staates zur Anwendung kommt, in dem die Übersetzerin (also diejenige, die ihre Urheberrechte überträgt) ihren Wohnsitz hat, d. h. französisches Recht.