2.1-4 Ab wann geniesst ein Werk urheberrechtlichen Schutz?

FAQ

Das Werk ist urheberrechtlich geschützt, sobald es erschaffen ist. (Art. 29 Abs. 1 URG). Für den urheberrechtlichen Schutz ist es demnach nicht erforderlich, dass ein Werk auch veröffentlicht wird.