6.3-1 Wozu gibt es vorsorgliche zivilrechtliche Massnahmen?

Vorsorgliche zivilrechtliche Massnahmen (Art. 65 URG) dienen dem vorläufigen Schutz in einem Rechtsstreit. Das Gesetz sieht vor, dass vor einem Verfahren vorsorgliche Massnahmen beantragt werden können, um einen Schaden festzustellen und sein Ausmass zu ermitteln...

Vorsorgliche Beweisführung

Ist nach dem summarischen Verfahren, das auf die Anordnung vorsorglicher Massnahmen abzielt, die Klage in der Hauptsache noch nicht rechtshängig, so setzt das Gericht der gesuchstellenden Partei eine Frist zur Einreichung der Klage, mit der Androhung, die angeordnete...

Glaubhaftmachung

Es reicht nicht aus zu behaupten, dass ein Werk ohne Einwilligung verwendet wurde und aufgrund dieser widerrechtlichen Verwendung ein schwerwiegender finanzieller Schaden oder eine Rufschädigung droht. Die Tatsachen und Folgen müssen dem Gericht unter Vorlage der...

Beschlagnahmung von Waren vor der Anhörung

Besteht die Gefahr, dass die Gegenpartei im Rahmen eines gegen sie angestrebten Hauptverfahrens wegen Besitz von rechtsverletzenden Produkten ebendiesen Besitz abstreitet, kann die vermeintlich geschädigte Partei bei Gericht die Beschlagnahmung der Waren vor der...

6.2.1-3 Was gilt als widerrechtliches Verhalten?

Jegliche Verletzung der ausschliesslichen Rechte des Urhebers ist widerrechtlich, wenn ohne Einwilligung gehandelt wird oder die Handlung nicht unter eine der gesetzlichen Ausnahmen von den ausschliesslichen Rechte des Urhebers fällt. Dabei ist ein schuldhaftes...