6.2.1-2 Unter welchen Voraussetzungen kann ich Schadenersatzansprüche geltend machen?

FAQ

Der Kläger muss nachweisen, dass die Voraussetzungen nach Art. 41 OR erfüllt sind. D.h. dem Kläger muss aus einem widerrechtlichen und schuldhaften Verhalten ein Schaden entstanden sein, und zwischen diesem Schaden und dem widerrechtlichen Verhalten muss ein Kausalzusammenhang bestehen.