Keine Einziehung von Werken der Baukunst

Werke der Baukunst können, anders als andere Werke, nach deren Fertigstellung nicht eingezogen werden, da die Einziehung unverhältnismässig wäre und es insbesondere die Rechte des Gebäudeeigentümers zu wahren gilt. In diesem Fall müssen vor der Erstellung des Bauwerks...

Herabsetzung des Schadenersatzes

Den Umfang des Schadenersatzes im Falle einer Klage auf Schadenersatz legt der Richter fest. Dabei beachtet er sowohl die Grösse des eingetretenen Schadens als auch Umstände, die dem Geschädigten eine Mitverantwortung geben. So wird der Schadenersatz herabgesetzt im...

Gutglaubensschutz des Nutzers

Verwendet ein Nutzer ein Werk im guten Glauben, es sei nicht urheberrechtlich geschützt, dann ist fraglich, ob er sich schadensersatzpflichtig machen kann. Liegt z.B. ein Hinweis auf ein bestehendes Urheberrecht oder auf einen behaupteten Anspruch aus einem...

Nicht Rückgängig machbar

Wird ein Werk einmal unter einer CC-Lizenz vertrieben, kann dies praktisch nicht mehr Rückgängig gemacht werden. Rechtlich müssten alle Lizenzverträge mit jeder Person, welche eine Kopie erhalten haben mit deren Einverständnis aufgehoben werden. Alleine alle Leute zu...

Verschiedene Versionen

Alle sechs CC-Lizenzen werden von Zeit zu Zeit aktualisiert, weshalb verschiedene Versionen existieren (z.B. CC-BY 2.0, CC-BY-3.0; CC-BY-SA 3.0 usw). Die aktuelle Version ist 4.0. Ein Werk ist immer auf die Art und Weise zu Nutzen wie es in der konkreten Lizenzversion...

Nicht an Vertriebsbedingungen gebunden

sind an keine Vertriebsbedingungen gebunden. Urheberrechtlich erlaubte Nutzungen bedürfen keiner Lizenz der Urheberrechtsinhaber, d.h. es muss kein Vertrag abgeschlossen werden, deshalb können Urheberinnen diese Nutzungen nicht an Bedingungen knüpfen.