6.3-2 Was kann Gegenstand eines Gesuchs um Anordnung vorsorglicher Massnahmen sein?

FAQ

Um Anordnung vorsorglicher Massnahmen kann namentlich ersucht werden zwecks:

  • Beschlagnahmung von Werkexemplaren;
  • Untersuchung durch einen Sachverständigen;
  • Gesuch um Bestandesaufnahme;
  • Sammeln von Informationen und Auskünften im Hinblick auf die Ermittlung der Herkunft, der Menge und der Empfänger der gefälschten Ware;
  • Verhinderung der Verwendung, Herstellung, Einmischung in den Handel mit gefälschten Werken;
  • Beschlagnahmung von gefälschten Exemplaren und des Herstellungsmaterials.