von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, dies ist nicht erlaubt. Gemäss Art. 27 URG darf die Abbildung des Werks nicht dreidimensional sein. Nur graphische Wiedergaben oder Animationen in zweidimensionaler Form sind erlaubt.
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Ja, dies ist gemäss Art. 27 URG erlaubt. Das Gebäude ist zwar urheberrechtlich geschützt, weil es aber auf allgemein zugänglichem Grund steht darf es nach Art. 27 URG ohne die Einwilligung der Urheber fotografiert und für andere Zwecke verwendet werden.
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Im Rahmen von Art. 24c URG ist erlaubt Bücher in Braille-Schrift herzustellen und zu verbreiten, um diese Werke sehbehinderten oder blinden Menschen wahrnehmbar zu machen. Die Verbreitung darf aber keinen Gewinn erzielen, die Einnahmen dürfen nur die Ausgaben decken...
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Ja, dies ist erlaubt, ofern der Verkauf keinen Gewinn abwirft und das Buch noch nicht in angemessener Form für sehbehinderte und blinde Menschen wahrnehmbar ist.
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, dies von Art. 24c URG nicht erfasst. Werke dürfen in eine Form gebracht werden, welche für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar ist. Diese Werke dürfen aber nur ohne Gewinnzweck im Handel angeboten werden und ausschliesslich zum Gebrauch durch Menschen mit...
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein. Obwohl es sich in der Tat um ein verwaistes Werk handeln kann, erlaubt Art. 22b CopA die Nutzung von verwaisten Werken, die aus irgendeiner Quelle stammen, nicht. Die Nutzung eines verwaisten Werks ist nur zulässig, wenn sich das Werk in einem öffentlichen...
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
“Verwaiste Werke” sind alle Werke, deren Autorin oder Autor unbekannt ist oder nach angemessenen Suchbemühungen nicht gefunden werden kann (in dem Sinne, dass es nicht möglich ist, mit ihr oder ihm in Kontakt zu treten).
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, ohne Quellenangabe liegt sonst ein sog. (Auto-)plagiat vor. Man darf gemäss der guten wissenschaftlichen Praxis auch nicht bei sich selber abschreiben ohne dies offenzulegen.
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, grundsätzlich dürfen nur veröffentlichte Werke zitiert werden. Allerdings kann im Einzelfall der Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen vorliegen, so dass auch das Zitieren eines unveröffentlichten Werkes gerechtfertigt sein kann. Zum Beispiel...
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Wenn es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt (und das ist in den meisten Fällen so), dann darf das Bild nur mit Einwilligung des Urhebers oder Rechteinhabers verwendet werden. Allerdings kann das Bild als sog. “Bildzitat” in die Präsentation eingefügt...