5.7-1 Was ist ein “verwaistes Werk” gemäss Art. 22b URG?

FAQ

“Verwaiste Werke” sind alle Werke, deren Autorin oder Autor unbekannt ist oder nach angemessenen Suchbemühungen nicht gefunden werden kann (in dem Sinne, dass es nicht möglich ist, mit ihr oder ihm in Kontakt zu treten).