Schrankenschranke oder der sog. Dreistufentest

Das internationale Recht (Art. 9 Abs. 2 RBÜ, Art. 13 TRIPS, Art. 10 WCT, Art. 16 Abs. 2 WPPT) gibt zum Schutz der Urheber und Rechteinhaber vor, wann und in welchem Ausmass deren ausschliesslichen Rechte begrenzt werden dürfen. Der sog. Dreistufentest richtet sich an...

Dritter ist an Auftrag des Nutzers gebunden

Der Dritte (z.B. Bibliothek, Copyshop) darf nur im Auftrag des nach Art. 19 Abs. 1 URG. Eigengebrauchsberechtigten Vervielfältigungen herstellen. Nicht erlaubt ist es, dass der Dritte auf Vorrat Vervielfältigungen herstellt (BGE 128 IV 213).