5.2.3-2 Fällt eine Forschergruppe unter den betrieblichen Eigengebrauch?

FAQ

Ja, eine Forschergruppe kann unter den betrieblichen Eigengebrauch fallen. Entscheidend ist, dass es sich bei der Forschungseinrichtung um eine Einrichtung im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. c URG handelt. Unerheblich ist dabei, ob es sich um einen kommerziellen Betrieb oder um eine Universität oder eine andere Bildungseinrichtung handelt.

Wenn die Forschungsgruppe unter den betrieblichen Eigengebrauch fällt, dürfen die Mitglieder Vervielfältigungen (gedruckte und digitale) herstellen und diese an die anderen Mitgliedern verteilen.