Ja, wenn diese Firma und der von ihr beabsichtigte Verwendungszweck nach Art. 19 Abs. 1 lit. c URG unter den betrieblichen Eigengebrauch fällt.
Ja, wenn diese Firma und der von ihr beabsichtigte Verwendungszweck nach Art. 19 Abs. 1 lit. c URG unter den betrieblichen Eigengebrauch fällt.