Die Einschränkungen bezüglich zulässigem Umfang

Zu beachten

Die Einschränkungen bezüglich zulässigem Umfang der Kopien nach Art. 19 Abs. 3 URG bzw. den Gemeinsamen Tarifen sind zu beachten und der Dritte wird für das Vervielfältigen nach Art. 20 URG vergütungspflichtig