Das Plagiat

Ein Plagiat bezeichnet die “unbefugte Übernahme fremden Geistesguts, der ‚Diebstahl‘ geistigen Eigentums“. (Fröhlich Gerhard, Wie rein ist die Wissenschaft? – Fälschung und Plagiat im rauen Wissenschaftsalltag, in Etzlstofer Hannes/Katzinger Willibrand/Winkler...

Zitatrecht ist zwingendes Gesetz

Die Zitatfreiheit nach Art. 25 URG ist zwingendes Recht (gesetzliche Lizenz). Es kann durch einen Vertrag nicht wegbedungen werden. Probleme stellen sich in diesem Zusammenhang allerdings bei ausschliesslich digital angebotenen Werken, zu welchen man als Werknutzer...

Zitierpflicht nicht nur nach Gesetz

Bei der Paraphrasierung, aber auch bei Zitaten von nicht (mehr) geschützten Werken gehört es jedoch – insbesondere in Lehre und Forschung – zur guten wissenschaftlichen Praxis, die Paraphrase bzw. jegliches Zitat zu kennzeichnen und auf die Quelle...

5.3.2-1 Darf eine Bibliothek (“gebende Bibliothek”) aus ihrem Bestand ein Buch einer anderen Bibliothek (“nehmende Bibliothek”) aufgrund von Art. 24 Abs. 1bis URG kopieren, so dass diese das Buch in ihren Bestand aufnehmen und ausleihbar machen kann?

Nein, Archivierungs- und Sicherungskopien nach Art. 24 Abs. 1bis URG dürfen die Institutionen nur aus ihrem eigenen Bestand herstellen. Aber: Die nehmende Bibliothek kann gestützt auf Art. 19 Abs. 1 lit. c i.V.m Art. 19 2 URG für ihren betriebsinternen Eigengebrauch...

5.2.5.1-1 Dürfen historische Musiknoten kopiert werden?

Notenwerke, welche durch das Urheberrecht nicht mehr geschützt sind, weil die Urheberin seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, sind gemeinfrei und können beliebig verwendet werden. dem Merkblatt der Verwertungsgesellschaft SUISA ist dies allerdings aufgrund des...