von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Ja, auch wenn es bis dahin in der Lehre umstritten war, werden heute das Bildzitat und andere Werkzitate anerkannt. Wichtig dabei ist aber, dass man auch Bilder, Filme, Musik, als Zitate ausweist und die Quelle korrekt angibt (Art. 25 URG).
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | Good to know
Ein Plagiat bezeichnet die “unbefugte Übernahme fremden Geistesguts, der ‚Diebstahl‘ geistigen Eigentums“. (Fröhlich Gerhard, Wie rein ist die Wissenschaft? – Fälschung und Plagiat im rauen Wissenschaftsalltag, in Etzlstofer Hannes/Katzinger Willibrand/Winkler...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | Zu beachten
Die Zitatfreiheit nach Art. 25 URG ist zwingendes Recht (gesetzliche Lizenz). Es kann durch einen Vertrag nicht wegbedungen werden. Probleme stellen sich in diesem Zusammenhang allerdings bei ausschliesslich digital angebotenen Werken, zu welchen man als Werknutzer...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | Zu beachten
Bei der Paraphrasierung, aber auch bei Zitaten von nicht (mehr) geschützten Werken gehört es jedoch – insbesondere in Lehre und Forschung – zur guten wissenschaftlichen Praxis, die Paraphrase bzw. jegliches Zitat zu kennzeichnen und auf die Quelle...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, Zweck von Art. 24 URG ist die Erhaltung eines Werks, nicht aber das öffentliche Zugänglichmachen (Art. 10 Abs. 2 lit. c URG). Das ist nicht mehr von Art. 24 Abs. 1bis URG gedeckt. Dazu ist die Einwilligung des Urhebers oder der Rechteinhaberin...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, Archivierungs- und Sicherungskopien nach Art. 24 Abs. 1bis URG dürfen die Institutionen nur aus ihrem eigenen Bestand herstellen. Aber: Die nehmende Bibliothek kann gestützt auf Art. 19 Abs. 1 lit. c i.V.m Art. 19 2 URG für ihren betriebsinternen Eigengebrauch...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | Zu beachten
Aber solange noch andere Werkexemplare ohne unzumutbaren Mehraufwand erwerbbar sind, kann man sich nicht auf diese Schranke beziehen, sondern muss ein weiteres Werkexemplar kaufen.
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Ja das Downloaden von Werken aus einer Internettauschbörse für den persönlichen privaten Eigengebrauch (Art. 19 Abs. 1 lit. a URG) ist nach schweizerischem Urheberrecht erlaubt, solange die Werke, welche in der Internettauschbörse angeboten werden, bereits...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Notenwerke, welche durch das Urheberrecht nicht mehr geschützt sind, weil die Urheberin seit mehr als 70 Jahren verstorben ist, sind gemeinfrei und können beliebig verwendet werden. dem Merkblatt der Verwertungsgesellschaft SUISA ist dies allerdings aufgrund des...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | Good to know
Im Falle legalen Downloads, beispielsweise über iTunes, stellt sich die Frage des zulässigen Umfangs (Art. 19 Abs. 3 lit. a URG) und der Vergütung (Art. 20 URG). Das Downloaden ist eine Vervielfältigung, welche, sofern sie ausserhalb des engen privaten...