Erforderliche Zustimmungen

Nach Art. 4 Abs. 2 URG bleibt der urheberrechtliche Schutz der in das Sammelwerk aufgenommenen Werke vorbehalten. Fallen also Einzelwerke aus der Sammlung unter den Schutz des Urheberrechtsgesetz, verlieren sie diesen nicht, wenn sie in einer Sammlung zusammengeführt...

Erforderliche Zustimmungen

Nach Art. 3 Abs. 4 URG bleibt der Schutz der verwendeten Werke vorbehalten. Geniesst das ursprüngliche Werk urheberrechtlichen Schutz, verliert es diesen nicht, wenn aus ihm ein Werk zweiter Hand hergestellt wird. Das heisst, für das Herstellen eines Werkes zweiter...

Kein Schutz von Musikstil, Musiktheorie, etc.

Gleich wie die Idee oder der Gedanke für sich alleine keinen eigenständigen urheberrechtlichen Schutz geniessen, sondern erst wenn diese in eine Form gegossen sind, die sinnlich wahrnehmbar ist, ist auch ein spezieller Musikstil (z.B. Blues, Klassik, Jazz, Techno,...

Riechen und Schmecken

Von urheberrechtlich geschützten Werken ausgenommen sind – zumindest nach Schweizer Urheberrecht – “riechbare” Schöpfungen, wie Parfüms und geschmackliche Schöpfungen. Riechen und Schmecken reicht zur Wahrnehmbarmachung nicht aus. Erfinder solcher...