7.4.1.1-1 Ich habe im Internet ein Werk gefunden und will dieses mit Erlaubnis der Herausgeber auf Facebook veröffentlichen. Muss ich auch den Namen der Urhebenden nennen? Es gibt keine besonderen rechtlichen Regelungen für soziale Medien. Der oder die Urhebende hat also auch hier Anspruch auf die Urheberschaft an seinem oder ihrem Werk.

Urhebende sind zu nennen, sofern sie sich nicht für die Anonymität entschieden haben. Wenn das Werk im Rahmen eines Zitats verwendet wird, sind Nachforschungen erforderlich, um die betreffende Quelle korrekt anzuführen. Dies gilt insbesondere, wenn eine korrekte...

6.5.1-12 Wann handelt jemand gewerbsmässig?

Ob ein gewerbsmässiges Handeln vorliegt, ist abhängig von der Zeit und den Mitteln, die für die strafbaren Handlungen aufgewendet werden, von der Häufigkeit der Handlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums, von den angestrebten oder erzielten Einnahmen und davon,...

6.5.1-8 Kann ein Strafantrag zurückgezogen werden?

Ja, der Strafantrag kann zurückgezogen werden, solange das Urteil der zweiten kantonalen Instanz noch nicht eröffnet ist (Art. 33 StGB). Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Rückzug eines Strafantrags gegenüber einer Person für alle Beschuldigten gilt. Der Rückzug...