6.5.1-11 Was muss ich unternehmen, wenn ich eine Urheberrechtsverletzung begangen habe?

FAQ

Es ist im Interesse der Person, die gegen ein Urheberrecht verstossen hat, sich mit der geschädigten Person auf dem zivilen Weg zu einigen, damit letztere von einem Strafantrag absieht oder einen bereits eingereichten Strafantrag zurückzieht. Das Ziel einer solchen Einigung besteht darin, dass die geschädigte Person als Gegenleistung für eine Entschädigungszahlung von einer Zivilklage oder einem Strafantrag absieht oder einen bereits eingereichten Strafantrag zurückzieht.