2.5-5 Eine e-Learning Plattform ist eigens von den Entwicklern der Plattform erdacht worden und in der Art und Weise einzigartig. Ein Lehrer möchte dieses Schema für seinen Unterricht nutzen. Darf er das ohne Zustimmung der Plattform-Entwickler?

Nein und Ja. Die e-Learning-Plattform ist eine Datenbank und damit ein Sammelwerk nach Art. 4 URG. Sie ist bezüglich Auswahl und Anordnung der Inhalte (Daten) geschützt, wenn diese als geistige Schöpfungen mit individuellem Inhalt angesehen werden können. Das eigens...