von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Nein, ein einmal veröffentlichtes Werk kann nicht mehr widerrufen werden.
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Die Doktorandin – nur ihr als Urheberin steht das Erstveröffentlichungsrecht zu. Sie kann das Erstveröffentlichungsrecht nicht auf den Verleger übertragen, da es ein Teil des unübertragbaren Urheberpersönlichkeitsrecht ist. Dem Verlag “hilft” der...
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Diese Frage kann leider nicht mit einem konkreten “Ja” oder “Nein” beantwortet werden. In der Tendenz wird man wohl annehmen müssen, dass eine Erstveröffentlichung vorliegt. Massgeblich ist, ob der Student seine Hausarbeit einem grösseren Personenkreis zugänglich...
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Nein, veröffentlicht ist nach Art. 9 Abs. 3 URG ein Werk erst dann, wenn es ausserhalb eines privaten Kreises einer grösseren Anzahl Personen zugänglich gemacht wird. Die Arbeitsgemeinschaft ist aber ein Kreis von Studierenden, die studienbedingt eng verbunden sind....
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Nein. Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann nicht vom Urheber getrennt werden, weil es die Urheber in ihrer persönlichen Beziehung zum Werk schützt.
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Nein, die Universität hat keine Urheberrechte, amit auch nicht das Recht zur Veröffentlichung (Vervielfältigung und Zugänglichmachen). Sie hätte gemäss ihrem Reglement das Recht nur dann, wenn die Fotos der Studierenden innerhalb des Studiums gemacht worden wären....
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Nein, die Schule hat keine Urheberrechte an den Werken, da die Urheberrechte von den Schülern nicht auf die Schule übertragenworden sind. Die Schule muss sich separat Einverständniserklärungen der Schüler bzw. bei minderjährigen Schülern, derer Eltern...
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Nein, die Schule hat keine Urheberrechte an dem Beitrag. Selbst wenn der Lehrer durch Arbeitsvertrag oder Reglementen seine Urheberrechte auf die Schule übertragen hat, dann gilt dies nicht für Werke, die er in seiner Freizeit schafft.
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Nein, die Urheberrechte (hier das Recht auf Vervielfältigung und Zugänglichmachen) liegen nicht nur bei der Dozentin sondern, durch die gesetzliche Bestimmung, auch beim Kanton. Sie muss sich zuerst das Einverständnis des Kantons, vertreten durch die ihr vorgesetzten...
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Grundsätzlich nein – das Änderungsrecht (Recht auf Werkintegrität) nach Art. 11 Abs. 1 lit. a URG steht dem originären Urheber (also dem Mitarbeiter) allein zu. Es kommt darauf an, ob es sich um eine geringfügige und zumutbare Änderung handelt (z.B. der...