3.4.4.2-1 Darf eine Dozentin Unterlagen, die sie in der Arbeitszeit geschaffen hat, auf ihrem privaten Blog veröffentlichen? Sie untersteht einem kantonalen Gesetz, nach dem alle Rechte an den in Ausübung der Funktion erstellten Werken dem Kanton gehören.

FAQ

Nein, die Urheberrechte (hier das Recht auf Vervielfältigung und Zugänglichmachen) liegen nicht nur bei der Dozentin sondern, durch die gesetzliche Bestimmung, auch beim Kanton. Sie muss sich zuerst das Einverständnis des Kantons, vertreten durch die ihr vorgesetzten Personen, einholen.