7.4.1.2-1 Ich habe Fan Fiction geschrieben, welche das Universum und die Codes meines Lieblingskünstlers oder meiner Lieblingskünstlerin übernimmt. Darf ich diese Fan Fiction in den sozialen Netzen veröffentlichen?

FAQ

Im Allgemeinen handelt es sich bei Fan Fiction um abgeleitete Werke (sog. Werke zweiter Hand). Obwohl abgeleitete Werke eigenständig urheberrechtlichen Schutz geniessen, verbleiben die Rechte am (vor)bestehenden Werk bei seinen Urhebenden. Dieser oder diese kann bzw. können somit gegen die Veröffentlichung des abgeleiteten Werks vorgehen. Vor einer Veröffentlichung von Fan Fiction in den sozialen Medien muss daher eine Genehmigung für das (vor)bestehende Werk eingeholt werden.