2.1.4-4 Eine Dozentin stellt für Studenten ihrer Vorlesung, eine Literaturliste zusammen mit jeweils Autor, Titel, ISBN, etc. und eine vom Verlag verfasste Kurzbeschreibung des Buches. Darf sie alle Daten ohne Weiteres für die Literaturliste verwenden?

Ein Inhaltsverzeic hnis unterfällt nur dann dem Urheberrecht, wenn es gemäss Art. 2 Abs. 1 URG als eine geistige Schöpfung mit hinreichender Individualität angesehen werden kann. Da im Gesetzeskommentar der Aufbau des Urhebergesetzes im Inhaltsverzeichnis übernommen...

Urheberschutz von Metadaten

Beim Urheberschutz denkt man in erster Linie an Bücher, Bilder und Kunstwerke. In Bibliotheken, Museen, Archiven, Galerien, aber auch in Datenbanken, im Buch- und Kunsthandel und anderen Orten, wo Werke gesammelt, aufbewahrt, zugänglich gemacht oder vertrieben werden,...

Unvollständige oder unfertige Werke

Ein Werk muss nicht unbedingt fertiggestellt oder vollständig sein, um in den Genuss des Urheberschutzes zu kommen. Das Urheberrechtsgesetz unterscheidet nicht zwischen fertigen und unfertigen Werken. Wichtig ist lediglich, dass auch das unfertige oder unvollständige...

Riechen und Schmecken

Von urheberrechtlich geschützten Werken ausgenommen sind – zumindest nach Schweizer Urheberrecht – “riechbare” Schöpfungen, wie Parfüms und geschmackliche Schöpfungen. Riechen und Schmecken reicht zur Wahrnehmbarmachung nicht aus. Erfinder solcher...