Nein, denn die biografischen Daten sind gemeinfreie Aussagen, die nicht schöpferisch kreativ von der Doktorandin entwickelt worden sind. (tiefergehend hierzu die Entscheidung des Bundesgerichts BGE 113 II 306).
Nein, denn die biografischen Daten sind gemeinfreie Aussagen, die nicht schöpferisch kreativ von der Doktorandin entwickelt worden sind. (tiefergehend hierzu die Entscheidung des Bundesgerichts BGE 113 II 306).