von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Grundsätzlich ja. Es ist erlaubt Auszüge von Videos lokaler Informationsseiten für die Berichterstattung über den Universitätsanlass zu verwenden, vorausgesetzt der Event ist noch aktuell und von Interesse für die Öffentlichkeit. Weiter ist die Quelle und der Urheber...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Es kommt darauf an. Das Berichterstattungsrecht nach Art. 28 Abs. 1 URG gilt nur für aktuelle Ereignisse, also Ereignisse, die gerade abgeschlossen oder gerade beendet sind. Die Situation könnte anders sein, wenn es etwas Neues an diesem zukünftigen Ereignis gibt, das...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein. Im Rahmen der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse wahrgenommene Werke dürfen aufgezeichnet, vervielfältigt, vorgeführt, gesendet oder sonst wie wahrnehmbar gemacht werden. Die Wiedergabe des Buches selbst z.B. das Foto des Covers oder der gesamte Text...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Die Verwertung des Rechts, Musik im Internet on demand zur Verfügung zu stellen (Art. 10 Abs. 2 Bst. c in fine URG) unterliegt keiner Aufsicht seitens des Bundes. Auf diesem Gebiet gelten für die SUISA die Gesetze von Angebot und Nachfrage sowie der Konkurrenz. Dies...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Ja… und nein! Der auf Art. 19 Abs. 1 Bst. b und Art. 20 Abs. 2 URG beruhende Vergütungsanspruch kann von den durch das IGE zugelassenen Gesellschaften ausgeübt werden. Die Verwertung untersteht der Aufsicht des Bundes. Die Höhe der Vergütungen ist im Gemeinsamen...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Hier handelt es sich effektiv um eine zentralisierte individuelle Verwertung, d. h. um einen Bereich, in dem die SSA als Werkmittler zwischen den Urhebern und den Nutzern tätig ist. Nicht wenige Rechtsinhaber üben diese Tätigkeit selbst aus, ohne die SSA...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | Good to know
Die Aufsicht des Bundes über die Verwertungsgesellschaften soll dazu beitragen, dass sie ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen. Diese Aufsicht besteht bei Vergütungsansprüchen auf Basis von gesetzlichen Lizenzen, da diese nur von...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, es handelt sich um privatrechtliche Gesellschaften (Genossenschaften oder Vereine), deren Mitglieder sich aus Komponisten, Textautoren, Schriftstellern, Regisseuren, Herstellern, Verlegern oder Inhabern von verwandten Schutzrechten zusammensetzen.
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, dies ist nach Art. 27 URG nicht erlaubt, weil das Fotografierte Werk nur vorübergehend auf allgemein zugänglichem Grund ist. Wäre dieselbe Skulptur mit Einwilligung auf einem öffentlichen Platz in Lugano aufgestellt, dürfte das Foto im Blog gepostet...
von iv4n.p4v1c | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, dies ist nicht erlaubt. Gemäss Art. 27 URG darf die Abbildung des Werks nicht dreidimensional sein. Nur graphische Wiedergaben oder Animationen in zweidimensionaler Form sind erlaubt.