5.11-1 Ist es einem Reporter erlaubt in seinem Kulturblog ein ganzes Buch, welches Teil einer Büchermesse ist, zu posten?

FAQ

Nein. Im Rahmen der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse wahrgenommene Werke dürfen aufgezeichnet, vervielfältigt, vorgeführt, gesendet oder sonst wie wahrnehmbar gemacht werden. Die Wiedergabe des Buches selbst z.B. das Foto des Covers oder der gesamte Text oder Textausschnitte ist durch Art. 28 URG nicht erlaubt. Wenn das Werk anlässlich der Büchermesse wahrgenommen wird und z.B. ein Foto von der Büchermesse auch das Buch zeigt, darf das Foto gemäss Art. 28 URG gepostet werden.