5.11-2 Ist es erlaubt, ein Kunstwerk welches Gegenstand einer Ausstellung ist, welche in drei Monaten startet, auf einem Kulturblog eines Journalisten wiederzugeben?

FAQ

Es kommt darauf an. Das Berichterstattungsrecht nach Art. 28 Abs. 1 URG gilt nur für aktuelle Ereignisse, also Ereignisse, die gerade abgeschlossen oder gerade beendet sind. Die Situation könnte anders sein, wenn es etwas Neues an diesem zukünftigen Ereignis gibt, das es “aktuell” macht, zum Beispiel die Organisationsphase. Dennoch können nur Werke, die in dieser Phase wahrgenommen werden, unter dem Berichterstattungsrecht wiedergegeben werden.