Plagiate vermeiden
Hast du je eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben und dich gefragt, wie du ein Plagiat vermeiden kannst? Bist du dir sicher, wie du Quellen richtig zitierst? Das korrekte Wiedergeben und Verweisen auf bestehende Ideen und Erkenntnisse von anderen Personen ist nicht immer einfach.
Hier findest du Informationen über die gute wissenschaftliche Praxis und Plagiate. Lerne wie du fremde Quellen richtig zitierst und wieso Quellenverweise auf bereits existierende Ideen und Erkenntnisse wichtig sind.
In den FAQs findest du Antworten auf gängige Fragen zum Plagiat und richtigem Zitieren. Genauere Erklärungen findest du In der Wissensdatenbank. Besuche auch die Schulungen und das Webinar zum Thema Plagiat. Weiter unten findest du Links externe Links Informationen.
FAQS
Zitate
4.1.2-1 Muss ich bei einem Zitat immer den Urheber angeben?
Ja. Wenn die Quelle eine Urheberbezeichnung enthält, dann muss der Urheber angegeben werden, Art. 25 Abs. 2 URG. Zu beachten ist, dass man aber nicht nur nach Urhebergesetz zum Zitieren verpflichtet ist; auch aus der sog guten wissenschaftlichen Praxis ergeben sich Pflichten zum richtigen Zitieren.
5.6-1 Darf man Film-, Musik- Bildausschnitte zitieren?
Ja, auch wenn es bis dahin in der Lehre umstritten war, werden heute das Bildzitat und andere Werkzitate anerkannt. Wichtig dabei ist aber, dass man auch Bilder, Filme, Musik, als Zitate ausweist und die Quelle korrekt angibt (Art. 25 URG).
5.6-2 Darf ich ein Zitat in einem online gestellten Werk verwenden? Z.B. ein Bild oder ein Musikausschnitt auf meiner Homepage?
Ja, nach Gesetz ist es unerheblich, in welchem Medium (Buch, Bild, Homepage, App, Film, …) ein Zitat verwendet wird. Entscheidend ist aber, dass das Zitat eine Erläuterungs-, Hinweis- oder Veranschaulichungsfunktion hat, im Umfang vom Zitatzweck gedeckt ist und als Zitat ausgewiesen ist und die Quelle angegeben ist (Art. 25 Abs. 2 URG).
5.6-3 Darf ich für eine Power-Point-Präsentation mir aus Google einfach ein Bild suchen und dieses ohne Weiteres in meine Präsentation einfügen?
Wenn es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt (und das ist in den meisten Fällen so), dann darf das Bild nur mit Einwilligung des Urhebers oder Rechteinhabers verwendet werden. Allerdings kann das Bild als sog. “Bildzitat” in die Präsentation eingefügt werden. Dann muss es aber einer Erläuterungs-, Hinweis- oder Veranschaulichungsfunktion dienen, im Umfang vom Zitatzweck gedeckt sein und als Zitat ausgewiesen sein und die Quelle muss angegeben werden (Art. 25 Abs. 2 URG).
5.6-4 Darf ein nicht veröffentlichtes Werk zitiert werden?
Nein, grundsätzlich dürfen nur veröffentlichte Werke zitiert werden. Allerdings kann im Einzelfall der Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen vorliegen, so dass auch das Zitieren eines unveröffentlichten Werkes gerechtfertigt sein kann. Zum Beispiel kann das öffentliche Interesse an der Auseinandersetzung mit historischen Gegebenheiten höherrangig gewertet werden, als das Interesse des Urhebers, sein Werk nicht veröffentlichen zu wollen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 17.12.1999 – 1 BvR 1611/99 in ZUM 2000, 316).
5.6-5 Darf ich einen Ausschnitt aus einem wissenschaftlichen Artikel, bei dem ich Co-Autorin bin, ohne genaue Quellenangaben in einem neuen Artikel zitieren?
Nein, ohne Quellenangabe liegt sonst ein sog. (Auto-)plagiat vor. Man darf gemäss der guten wissenschaftlichen Praxis auch nicht bei sich selber abschreiben ohne dies offenzulegen.
2.2.1-1 Was kann beim Urheberschutz von wissenschaftlichen Werken problematisch sein?
Die sog. wissenschaftliche Idee; diese ist nicht urheberrechtlich geschützt. Darunter fallen Aussagen, Entdeckungen und Ergebnisse aus Zuständen, Vorgängen, Forschungen und anderen Tatsachen. Diese haben keinen eigenen schöpferischen kreativen Gehalt.
2.2.1-2 Ein Dozent übernimmt aus einer Dissertation einer Doktorandin zum Leben und Schaffen einer Psychoanalytikerin deren biografische Daten für einen Vortrag, ohne die Dissertation zu zitieren? Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?
Nein, denn die biografischen Daten sind gemeinfreie Aussagen, die nicht schöpferisch kreativ von der Doktorandin entwickelt worden sind. (tiefergehend hierzu die Entscheidung des Bundesgerichts BGE 113 II 306).
2.2.1-3 Ist eine in einer wissenschaftlichen Arbeit aufgestellte These (Theorie) urheberrechtlich geschützt?
Nein und ja: die These in ihrem Sinngehalt ist nicht urheberrechtlich geschützt. Sie ist eine wissenschaftliche Aussage und muss der Wissenschaft frei zugänglich sein. Ist die These allerdings sprachlich so kreativ und individuell gestaltet worden, ist zumindest diese sprachliche Form geschützt. Wird die These daher wortwörtlich von einem Dritten übernommen, muss die Zitierpflicht nach Art. 25 URG beachten werden; andernfalls liegt eine Werksanmassung (Plagiat) vor.
2.2.1-4 Ist ein Unterrichts- oder Lehrbuch urheberrechtlich geschützt?
Grundsätzlich ja, wenn das Lehrbuch oder Teile davon schöpferische und individuelle Elemente aufweisen. Geschützt kann insbesondere die Darstellungsform sein, so z.B. der Aufbau des Lehrbuchs, die Art der Zusammenstellung von Inhalten, die sprachliche Mitteilungsform (z.B. durch Bilder, Tabellen, Schemata etc.), die Sprache selber (z.B. für Laien ohne Fachvokabular oder humorvolle Beschreibungen). Die (Lehr-)Methoden oder das Wissen an sich, welches durch das Buch vermittelt wird, sind allerdings nicht geschützt, weil in der Regel Teile aus bereits Bekanntem, Erprobtem, Erforschtem zur Wissensvermittlung zusammengeführt wird.
2.2.1-5 Sind mathematische Formeln, Regeln oder Algorithmen urheberrechtlich geschützt?
Nein, wenn die entwickelten Formeln, Regeln oder Algorithmen nur exakt umschrieben werden. Denn dann besteht kein Raum für etwaige schöpferische Kreativität. Werden sie allerdings in eigens erdachten Schemata, Tabellen, Bildern, Textbeschreibungen etc. festgehalten, können sie urheberrechtlich geschützte Werke sein, wenn sie genügend originell und individuell sind.
6.5.2-1 Mache ich mich bei Unterlassung der Quellenangabe strafbar?
Wer es vorsätzlich unterlässt, in den gesetzlich vorgesehenen Fällen die benutzte Quelle und, falls er in ihr genannt ist, den Urheber anzugeben, wird auf Antrag der in ihren Rechten verletzten Person mit Busse bestraft (Art. 68 URG). Die Unterlassung der Quellenangabe ist ausschliesslich auf Antrag strafbar und beinhaltet aufgrund ihres Schweregrades einzig eine Busse, die keinen Eintrag ins Strafregister zur Folge hat.
Im akademischen und im Forschungsumfeld stellt die Unterlassung der Quellenangabe einen Verstoss gegen die gute wissenschaftliche Praxis dar. Disziplinarmassnahmen sind eine mögliche Folge eines solchen Verstosses.
WISSENDATENBANK
Genauere Erklärungen und detaillierte Informationen zum Thema Plagiate und richtiges Zitieren können in folgenden Kapiteln gefunden werden:
SCHULUNGEN
Webinar sur le plagiat e les bonnes pratiques scientifiques
Ce webinar a été présenté en allemand par Danielle Kaufmann. Malheureusement, l’enregistrement du webinar n’est pas disponible.
Catalogue de formation
Dans le catalogue de formation vous pouvez découvrir notre vaste sélection de sujets et de formats de cours, parmi lesquels vous pouvez par exemple trouver un cours sur le plagiat et les bonnes pratiques scientifique dans le contexte académique ("Plagiarism & Good Scientific Practices in Academic Writing”, p. 12).
BERATUNG
For any questions please do not hesitate to contact us either by e-mail (info@ccdigitallaw.ch) or phone (+41 58 666 49 30);
USI students/employees can also book a tutoring session on plagiarism by writing an e-mail to info@ccdigitallaw.ch.
EXTERNE RESSOURCEN
Videoressourcen
Times I Plagiarized (by The Odd1sOut)
Schweizer Webseiten / Ressourcen
- Plagiatsprävention gestärkt! Nachlese zum E-Labor (Fachstelle Digitales Lehren und Lernen in der Hochschule der Pädagogischen Hochschule FHNW)
- Zitier-Knigge(ETH Zürich)
- Merkblatt "Plagiate - Prävention und Massnahmen" (University Luzern)
Internationale Webseiten
- Alle über Plagiate (www.plagiarism.org) - en
- European Network for Academic Integrity (www.academicintegrity.eu) - en
- Plagiatpräventions Projekt der Universität Konstanz - en
-
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis - Memorandum der Deutschen Forschungsgemeinschaft - de/en