Veröffentlichung des Urteils und Zugang zum Urteil

Zu beachten

Die Gerichte stellen rechtskräftige Urteile dem IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) in vollständiger Ausfertigung unentgeltlich zu ( Art. 66a URG). Die Mitteilung erfolgt von Amtes wegen und ist obligatorisch. Ziel ist die Schaffung eines Informationszentrums am IGE in Bezug auf die Rechtssprechung im Immaterialgüterrecht und damit eine einfache Informationsbeschaffung für die Bekämpfung von Fälschungen und Piraterie zu ermöglichen. (vgl. Botschaft zur Änderung des Patentgesetzes und zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrags und der Ausführungsordnung vom 23. November 2005, Seite 119. ).