Was sind Ghostwriter?

Ghostwriter sind Verfasser (und damit Urheber) eines Werks (z.B. eine Autobiografie oder eine Rede). Diese geben sich aber nicht als Urheber zu erkennen und schreiben das Werk im Auftrag von anderen (z.B. Politiker), in deren Namen das Werk erscheint. Rechtlich ist...

Urheberrecht und Weisungsrecht von Arbeitgebern

Nicht immer sind Arbeitnehmende auch Urheber, wenn sie ein Werk auf Anforderung von Arbeitgebern schaffen. Machen Arbeitgeber von ihrem Weisungsrecht (Art.321 d Abs. 1 OR) Gebrauch, indem sie Arbeitnehmenden konkrete Anweisungen für die Erstellung eines Werks...

Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Sind Arbeitnehmende in einem Bereich tätig, in denen regelmässig schöpferische Werke entstehen (z.B. im Pressebereich, im Rechtswesen, im Kunstbereich) können entsprechende Regelungen im Arbeitsvertrag getroffen werden. Jedoch wird nicht immer klar oder ev. gar nicht...

Vererblichkeit

Das Urheberrecht ist auch vererbbar (Art. 16 Abs. 1 URG). Erben können ihre Ansprüche nach dem Tod eines Urhebers geltend machen.

Werkgenuss

Der sog. Werkgenuss ist die blosse Kenntnisnahme eines Werks – also dem Lesen, dem Anschauen, dem Zuhören etc. (Hilty, Urheberrecht, 2011, 128). Dieser ist stets erlaubt.

Beteiligte im Urheberrecht

Das Urheberrecht spricht logischerweise nicht nur die Urheber an. An einem geschaffenen Werk haben mehrere Beteiligte Interesse: die Urheber schaffen das Werk und wollen ev. auch finanziell für ihr Werk vergütet werden;sog. Werkmittler unterstützen Urheber, ihre Werke...

Datenbanken

In Datenbanken werden Daten oder andere Informationen gesammelt, diese methodisch oder systematisch geordnet und dann mit elektronischen Mitteln zugänglich gemacht. Im Schweizer Urheberrecht fallen Datenbanken unter die Rubrik der Sammelwerke. Sie sind im Sinne von...