Der sog. Werkgenuss ist die blosse Kenntnisnahme eines Werks – also dem Lesen, dem Anschauen, dem Zuhören etc. (Hilty, Urheberrecht, 2011, 128). Dieser ist stets erlaubt.
Der sog. Werkgenuss ist die blosse Kenntnisnahme eines Werks – also dem Lesen, dem Anschauen, dem Zuhören etc. (Hilty, Urheberrecht, 2011, 128). Dieser ist stets erlaubt.