Beteiligte im Urheberrecht

Das Urheberrecht spricht logischerweise nicht nur die Urheber an. An einem geschaffenen Werk haben mehrere Beteiligte Interesse: die Urheber schaffen das Werk und wollen ev. auch finanziell für ihr Werk vergütet werden;sog. Werkmittler unterstützen Urheber, ihre Werke...

2.5-5 Eine e-Learning Plattform ist eigens von den Entwicklern der Plattform erdacht worden und in der Art und Weise einzigartig. Ein Lehrer möchte dieses Schema für seinen Unterricht nutzen. Darf er das ohne Zustimmung der Plattform-Entwickler?

Nein und Ja. Die e-Learning-Plattform ist eine Datenbank und damit ein Sammelwerk nach Art. 4 URG. Sie ist bezüglich Auswahl und Anordnung der Inhalte (Daten) geschützt, wenn diese als geistige Schöpfungen mit individuellem Inhalt angesehen werden können. Das eigens...