Verbot technischer Massnahmen

Mit dem Verbot technischer Massnahmen sind insbesondere DRM-Technologien (digital rights management) gemeint. DRM-Technologien beschränken die Nutzung eines Werkes, z.B. der Vertrieb einer CD mit Kopierschutz, ein solcher verunmöglicht das Vervielfältigungs-,...

Nicht Rückgängig machbar

Wird ein Werk einmal unter einer CC-Lizenz vertrieben, kann dies praktisch nicht mehr Rückgängig gemacht werden. Rechtlich müssten alle Lizenzverträge mit jeder Person, welche eine Kopie erhalten haben mit deren Einverständnis aufgehoben werden. Alleine alle Leute zu...

Verschiedene Versionen

Alle sechs CC-Lizenzen werden von Zeit zu Zeit aktualisiert, weshalb verschiedene Versionen existieren (z.B. CC-BY 2.0, CC-BY-3.0; CC-BY-SA 3.0 usw). Die aktuelle Version ist 4.0. Ein Werk ist immer auf die Art und Weise zu Nutzen wie es in der konkreten Lizenzversion...

Nicht an Vertriebsbedingungen gebunden

sind an keine Vertriebsbedingungen gebunden. Urheberrechtlich erlaubte Nutzungen bedürfen keiner Lizenz der Urheberrechtsinhaber, d.h. es muss kein Vertrag abgeschlossen werden, deshalb können Urheberinnen diese Nutzungen nicht an Bedingungen knüpfen.

5.11-3 Vor zwei Tagen fand der offizielle Uni-Grillier-Event für Mitarbeitende statt. Ich möchte in meinem Blog über den Event berichten. Kann ich dazu einige Videos von lokalen Informationswebseiten verwenden, welche über den Event berichten?

Grundsätzlich ja. Es ist erlaubt Auszüge von Videos lokaler Informationsseiten für die Berichterstattung über den Universitätsanlass zu verwenden, vorausgesetzt der Event ist noch aktuell und von Interesse für die Öffentlichkeit. Weiter ist die Quelle und der Urheber...