von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Die Verwertung des Rechts, Musik im Internet on demand zur Verfügung zu stellen (Art. 10 Abs. 2 Bst. c in fine URG) unterliegt keiner Aufsicht seitens des Bundes. Auf diesem Gebiet gelten für die SUISA die Gesetze von Angebot und Nachfrage sowie der Konkurrenz. Dies...
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Ja… und nein! Der auf Art. 19 Abs. 1 Bst. b und Art. 20 Abs. 2 URG beruhende Vergütungsanspruch kann von den durch das IGE zugelassenen Gesellschaften ausgeübt werden. Die Verwertung untersteht der Aufsicht des Bundes. Die Höhe der Vergütungen ist im Gemeinsamen...
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Hier handelt es sich effektiv um eine zentralisierte individuelle Verwertung, d. h. um einen Bereich, in dem die SSA als Werkmittler zwischen den Urhebern und den Nutzern tätig ist. Nicht wenige Rechtsinhaber üben diese Tätigkeit selbst aus, ohne die SSA...
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | Good to know
Die Aufsicht des Bundes über die Verwertungsgesellschaften soll dazu beitragen, dass sie ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen. Diese Aufsicht besteht bei Vergütungsansprüchen auf Basis von gesetzlichen Lizenzen, da diese nur von...
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, es handelt sich um privatrechtliche Gesellschaften (Genossenschaften oder Vereine), deren Mitglieder sich aus Komponisten, Textautoren, Schriftstellern, Regisseuren, Herstellern, Verlegern oder Inhabern von verwandten Schutzrechten zusammensetzen.
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, dies ist nach Art. 27 URG nicht erlaubt, weil das Fotografierte Werk nur vorübergehend auf allgemein zugänglichem Grund ist. Wäre dieselbe Skulptur mit Einwilligung auf einem öffentlichen Platz in Lugano aufgestellt, dürfte das Foto im Blog gepostet...
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Nein, dies ist nicht erlaubt. Gemäss Art. 27 URG darf die Abbildung des Werks nicht dreidimensional sein. Nur graphische Wiedergaben oder Animationen in zweidimensionaler Form sind erlaubt.
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Ja, dies ist gemäss Art. 27 URG erlaubt. Das Gebäude ist zwar urheberrechtlich geschützt, weil es aber auf allgemein zugänglichem Grund steht darf es nach Art. 27 URG ohne die Einwilligung der Urheber fotografiert und für andere Zwecke verwendet werden.
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Im Rahmen von Art. 24c URG ist erlaubt Bücher in Braille-Schrift herzustellen und zu verbreiten, um diese Werke sehbehinderten oder blinden Menschen wahrnehmbar zu machen. Die Verbreitung darf aber keinen Gewinn erzielen, die Einnahmen dürfen nur die Ausgaben decken...
von Andrea Schittino | Oct 28, 2022 | FAQ
Ja, dies ist erlaubt, ofern der Verkauf keinen Gewinn abwirft und das Buch noch nicht in angemessener Form für sehbehinderte und blinde Menschen wahrnehmbar ist.