von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Ja. Wenn die Quelle eine Urheberbezeichnung enthält, dann muss der Urheber angegeben werden, Art. 25 Abs. 2 URG. Zu beachten ist, dass man aber nicht nur nach Urhebergesetz zum Zitieren verpflichtet ist; auch aus der sog guten wissenschaftlichen Praxis ergeben sich...
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | Good to know
Ghostwriter sind Verfasser (und damit Urheber) eines Werks (z.B. eine Autobiografie oder eine Rede). Diese geben sich aber nicht als Urheber zu erkennen und schreiben das Werk im Auftrag von anderen (z.B. Politiker), in deren Namen das Werk erscheint. Rechtlich ist...
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Nein, ein einmal veröffentlichtes Werk kann nicht mehr widerrufen werden.
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Die Doktorandin – nur ihr als Urheberin steht das Erstveröffentlichungsrecht zu. Sie kann das Erstveröffentlichungsrecht nicht auf den Verleger übertragen, da es ein Teil des unübertragbaren Urheberpersönlichkeitsrecht ist. Dem Verlag “hilft” der...
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Diese Frage kann leider nicht mit einem konkreten “Ja” oder “Nein” beantwortet werden. In der Tendenz wird man wohl annehmen müssen, dass eine Erstveröffentlichung vorliegt. Massgeblich ist, ob der Student seine Hausarbeit einem grösseren Personenkreis zugänglich...
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Nein, veröffentlicht ist nach Art. 9 Abs. 3 URG ein Werk erst dann, wenn es ausserhalb eines privaten Kreises einer grösseren Anzahl Personen zugänglich gemacht wird. Die Arbeitsgemeinschaft ist aber ein Kreis von Studierenden, die studienbedingt eng verbunden sind....
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | Zu beachten
Eine Erstveröffentlichung eines Werkes wird in vielen Fällen gar nicht ohne Hilfe Dritter möglich sein, z.B. Doktoranden, die ihre Dissertation ohne Hilfe eines Verlags gar nicht veröffentlichen könnten. Das Erstveröffentlichungsrecht kann aber als solches nicht auf...
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Nein. Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann nicht vom Urheber getrennt werden, weil es die Urheber in ihrer persönlichen Beziehung zum Werk schützt.
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Nein, die Universität hat keine Urheberrechte, amit auch nicht das Recht zur Veröffentlichung (Vervielfältigung und Zugänglichmachen). Sie hätte gemäss ihrem Reglement das Recht nur dann, wenn die Fotos der Studierenden innerhalb des Studiums gemacht worden wären....
von iv4n.p4v1c | Oct 25, 2022 | FAQ
Nein, die Schule hat keine Urheberrechte an den Werken, da die Urheberrechte von den Schülern nicht auf die Schule übertragenworden sind. Die Schule muss sich separat Einverständniserklärungen der Schüler bzw. bei minderjährigen Schülern, derer Eltern...