4.2.3-2 Darf eine Studentin ein Video oder ein Foto eines Dritten (Urhebers) in einem Internetportal hochladen?

FAQ

Da das Online-Zurverfügungstellen ein ausschliessliches Recht des Urhebers ist (Art. 10 Abs. 2 lit c. URG) braucht sie dafür die Einwilligung des Urhebers.).