Was ist die Leerträgervergütung und wer bezahlt sie?

Good to know

Die Leerträgervergütung ist eine Vergütung für das private Kopieren geschützter Werke auf analoge und digitale Ton-, Tonbild und andere Datenträger, die sich zum Aufzeichnen/ Speichern und Abspielen von Musik, Filmen, Bildern und andere Daten eignen. Zu den Leerträgern zählen neben den herkömmlichen Tonband- und Videokassetten, CD- und DVD-Rohlinge, digitale Speicher in Audio-/ Videoaufnahmegeräten, Mobiltelefonen oder in Tablets. Wer solche Träger herstellt oder in die Schweiz importiert, schuldet nach Art. 20 Abs. 3 URG dem Urheber oder der Urheberin eine Vergütung, wobei diese nur von Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden können. Die Vergütungen werden je nach Leerträger bzw. Speichermedium in gemeinsamen Tarifen geregelt. (vgl. dazu den Gemeinsamen Tarif 4 bis 4 f der SUISSIMAGE). In der Regel wälzen allerdings die Hersteller bzw. Produzenten von solchen Trägern diese Vergütung auf den Käufer oder die Käuferin ab. Indirekt wird damit eben auch eine Vergütung für den Privatgebrauch im engeren Sinn erhoben.