7.4.1.3-3: Einer meiner Freunde ist ein Hobbyfotograf. Er hat mir einige Bilder zukommen lassen Er ist begabt, aber schüchtern. Deswegen möchte ich diese Bilder als eine Art «Hilfestellung» in soziale Medien einstellen. Darf ich das?

enn der Urheber Ihnen gegenüber kein Einverständnis erteilt hat, liegt ein Verstoss gegen sein Recht auf Veröffentlichung vor. Ein solcher Verstoss ist laut Artikel 67 URG strafbar. Ferner stellt dieses Vorgehen auch einen Verstoss gegen die Vermögensrechte...

7.4.1.2-1 Ich habe Fan Fiction geschrieben, welche das Universum und die Codes meines Lieblingskünstlers oder meiner Lieblingskünstlerin übernimmt. Darf ich diese Fan Fiction in den sozialen Netzen veröffentlichen?

Im Allgemeinen handelt es sich bei Fan Fiction um abgeleitete Werke (sog. Werke zweiter Hand). Obwohl abgeleitete Werke eigenständig urheberrechtlichen Schutz geniessen, verbleiben die Rechte am (vor)bestehenden Werk bei seinen Urhebenden. Dieser oder diese kann bzw....

Schutz der Werkintegrität

Das Recht auf Werkintegrität bezieht sich nicht auf einfache technische Verarbeitungsweisen wie die Aufnahme des Werks mittels einer anderen Technologie. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass eine derartige Praxis dem ausschliesslichen Vervielfältigungsrecht...

Überarbeitung eines Werks

Der Begriff der Überarbeitung eines Werks bezieht sich nicht ausschliesslich auf das Original, sondern auch auf sämtliche Kopien. Es ist somit unerheblich zu wissen, wer die Originalversion des Werks besitzt.

7.4.1.1-1 Ich habe im Internet ein Werk gefunden und will dieses mit Erlaubnis der Herausgeber auf Facebook veröffentlichen. Muss ich auch den Namen der Urhebenden nennen? Es gibt keine besonderen rechtlichen Regelungen für soziale Medien. Der oder die Urhebende hat also auch hier Anspruch auf die Urheberschaft an seinem oder ihrem Werk.

Urhebende sind zu nennen, sofern sie sich nicht für die Anonymität entschieden haben. Wenn das Werk im Rahmen eines Zitats verwendet wird, sind Nachforschungen erforderlich, um die betreffende Quelle korrekt anzuführen. Dies gilt insbesondere, wenn eine korrekte...

Verstösse gegen Urheberpersönlichkeitsrechte

Die spezifische Konfiguration der sozialen Medien vereinfacht Verstösse gegen Urheberpersönlichkeitsrechte. Tatsächlich stellt die Veröffentlichung eines Werks ohne Namensnennung des oder der Urhebenden einen Verstoss gegen Artikel 9 URG dar. Jede Person, die diese...