Verstösse gegen Urheberpersönlichkeitsrechte

Good to know

Die spezifische Konfiguration der sozialen Medien vereinfacht Verstösse gegen Urheberpersönlichkeitsrechte. Tatsächlich stellt die Veröffentlichung eines Werks ohne Namensnennung des oder der Urhebenden einen Verstoss gegen Artikel 9 URG dar. Jede Person, die diese Veröffentlichung im Anschluss nutzt, wird tendenziell ebenfalls auf die Nennung der Quelle des Werks verzichten, so dass sich die Verstösse verketten.