Unübertragbarkeit des Rechts auf Erstveröffentlichung

Zu beachten

Eine Erstveröffentlichung eines Werkes wird in vielen Fällen gar nicht ohne Hilfe Dritter möglich sein, z.B. Doktoranden, die ihre Dissertation ohne Hilfe eines Verlags gar nicht veröffentlichen könnten. Das Erstveröffentlichungsrecht kann aber als solches nicht auf einen Dritten übertragen werden. Die Erstveröffentlichung kann aber mit Zustimmung der Urheber durch einen Dritten (z.B. einem Verlag) erfolgen. Urheber können dazu insbesondere ihre Vermögensrechte – vor allen Dingen das Vervielfältigungsrechtauf einen Verlag übertragen. Sie können dem Verlag die Befugnisse zur Erstveröffentlichung aber auch nur “zur Ausübung” überlassen, d.h. dem Verlag nur ein Nutzungsrecht bzw. eine Lizenz einräumen. Welche Befugnisse Urheber einem Dritten zur Erstveröffentlichung einräumen, ist letztendlich einem Vertrag zwischen den Urhebern und Dritten zu entnehmen.