6.4-4 In welcher Form und in welchem Umfang wird ein Urteil veröffentlicht?

FAQ

Die Veröffentlichung des Urteils kann in allen Medien oder in den zum Werk gehörenden Medien (im Anhang) beantragt werden. Veröffentlicht werden normalerweise ausschliesslich das Urteil, insbesondere das Dispositiv.

Angesichts der Rufschädigung, die mit der effektiven Veröffentlichung des Urteils einhergeht, darf die gerichtliche Anordnung nicht übertreten werden.