6.1.2-2 Zu welchem Zeitpunkt kann ich das Gericht anrufen, wenn ich vermute, dass mir eine Verletzung meiner Urheberrechte droht?

FAQ

Um das Gerichts anzurufen, bedarf es einer drohenden Rechtsverletzung. Es muss sich um eine konkrete Gefahr handeln (eine blosse, abstrakte Annahme einer Rechtsverletzung reicht nicht aus). Die Gefahr muss aktuell vorhanden sein (und zum Zeitpunkt des Urteils immer noch vorliegen).

Die Gefahr besteht auch dann, wenn es klare Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Rechtsverletzung bevorsteht.